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05.01.2010
Dumont-Praxis bei der Bundessteuer
Bei der direkten Bundessteuer wird die sogenannte Dumont-Praxis per 01.01.2010 abgeschafft. Somit können anschaffungsnahe Liegenschaften-Instanstellungskosten ab 2010 bei der Bundessteuer abgezogen werden.Somit entfällt nach dem Erwerb einer vernachlässigten Liegenschaft die bisher geltende 5-Jahres-Klausel. Damit sind Instandstellungskosten für alle Liegenschaften ab Erwerb abzugsfähig. Gemäss den Übergangsbestimmungen im Steuerharmonisierungsgesetz ist die Änderung der kantonalen Gesetzgebung zwei Jahre nach Inkrafttreten des Bundesgesetzes vorzunehmen, also auf Anfang 2012.
Der Kanton Thurgau wendet die Dumont-Praxis bereits seit der Steuerperiode 2005 nicht mehr an.

